Gaswerk

Bebauungsplan Nr. 272 II, „Nördlich der August-Wessels-Straße, westlich der Auerstraße”

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 II sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich ansprechende Neuordnung und Reaktivierung des Gaswerkareals zu einem Kultur- und Kreativquartier sowie dessen Erschließung und Vernetzung mit der Umgebung geschaffen werden.

Das Gaswerkareal gliedert sich zukünftig in drei Teile:

  • zentraler Bereich um das denkmalgeschützte Gebäudeensemble
  • Bereich der ehemaligen Gasbehälter im Osten
  • Südwestareal

Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Entwicklung des Gaswerkareals als kultur- bzw. kreativwirtschaftliches sowie kulturelles Quartier werden die drei oben genannten Teilbereiche im Bebauungsplan als Sondergebiete mit spezifischen Zweckbestimmungen festgesetzt.

Der im Nordwesten des Planumgriffs liegende Störfallbetrieb wird in Anlehnung an bestehendes Planungsrecht weiterhin als Gewerbegebiet gesichert.

Aufstellungsverfahren

Der Stadtrat fasste am 28. September 2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 272 II. Im Zeitraum vom 9. Oktober 2017 bis einschließlich 10. November 2017 schloss sich die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes an. Bürger und Fachbehörden hatten währenddessen die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern. Die eingehenden Stellungnahmen wurden im Anschluss daran für die weitere Planung ausgewertet und zogen umfangreiche weitere Abstimmungen nach sich.

Ein Bebauungsplan darf den Darstellungen des dort gültigen Flächennutzungsplanes nicht widersprechen. Er muss aus diesem entwickelt werden können. Man nennt dies Entwicklungsgebot. Wenn die neuen Planungen, wie im vorliegenden Fall, dem Flächennutzungsplan nicht entsprechen, dann muss dieser geändert werden. Für den Bereich des Gaswerks geschieht dies im Prallelverfahren.