Maximilianstraße

Viele Jahre wurde über eine Neugestaltung des bedeutenden innerstädtischen Straßenzuges Maximilianstraße / Karolinenstraße diskutiert. Die nachhaltige Aufwertung der „guten Stube” Augsburgs war und ist für die Entwicklung der Innenstadt von zentraler Bedeutung.

Im Bereich des einzigartigen Ensembles von europaweiter Bedeutung bestehen vielfältige Nutzungsansprüche an den Straßenraum. Neben städtebaulichen Zielvorgaben im Bereich der Stadtgestaltung, der Erlebnis- und Aufenthaltsqualität sind verkehrliche Belange der Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu bewältigen.

Zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung ist darüber hinaus die Führung einer Straßenbahnlinie durch die Maximilianstraße geplant.

Im Bereich der Maximilianstraße wurden ausdifferenzierte und tragfähige Regelungen zu Schank- und Speisewirtschaften sowie zu Vergnügungsstätten getroffen, um den Konflikten mit der bestehenden Wohnnutzung und mit anderen sensiblen Nutzungen wie Kirchen, Bildungsstätten und Kultureinrichtungen entgegenzutreten.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurde der Bebauungsplan Nr. 470, „Beiderseits der Maximilianstraße”, aufgestellt. Das dazugehörige nachrichtliche Gestaltungskonzept für die Platz- und Straßenräume wurde im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplanes weiterentwickelt. Dabei wurden die fortgeschriebenen Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Kaisermeile” von 1997 in die Bebauungsplanung integriert.

Ende 2014 wurde das Gestaltungskonzept für den Bereich Rathausplatz - Maximilianstraße - Ulrichsplatz vom einer Gestaltungsrichtlinie abgelöst, die nun für den gesamten Innenstadtbereich gilt. Sie enthält Regelungen und Vorgaben zu den Themen Außenbewirtung, nicht-ortsfeste Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen sowie Straßenraumgestaltung.