Überörtliche Planung

Die Planungen der Stadt Augsburg dürfen überörtlichen Planungen nicht widersprechen. Sie müssen aus diesen entwickelt werden. Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan sind deshalb an die Ziele der überörtlichen Planung anzupassen. Überörtliche Vorgaben werden von der EU, der Bundes- und Landesregierung und von den Regionalen Planungsverbänden in Form von Gesetzen, Programmen und Plänen gemacht. Um diese überörtlichen Vorgaben mit den Städten und Gemeinden abzustimmen, werden diese z. B. im Rahmen der Landesplanung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern, bei der Fortschreibung des Regionalplanes und in Raumordnungsverfahren mit eingebunden.


Bundesraumordnung

Deutschland soll durch Raumordnungspläne, raumordnerische Zusammenarbeit und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen entwickelt, geordnet und gesichert werden. So schreibt es das Raumordnungsgesetz vor.

Landesplanung

Hauptaufgabe der Landesentwicklung ist es, die verschiedensten Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und auftretende Konflikte zu lösen. Hauptinstrument hierfür ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern.

Regionalplanung

Als Fortentwicklung der Landesplanung werden von den 18 bayerischen Regionalen Planungsverbänden Regionalpläne entwickelt, in denen Ziele und Grundsätze für die jeweilige Region festgeschrieben werden.

Raumordnungsverfahren

Viele Vorhaben wirken über die Gemeindegrenze hinaus. Die Raumverträglichkeit von solchen Planungen wird vor einem späteren Genehmigungsverfahren in einem Raumordnungsverfahren beurteilt.